Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website emove-austria.gv.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist weitgehend mit der Konformitätsstufe AA der Web Content Accessibility Guidelines 2.1 vereinbar.
Die Website wird laufend weiterentwickelt und regelmäßig überprüft, um bestehende Barrieren schrittweise zu reduzieren und die Zugänglichkeit für alle Nutzerinnen und Nutzer kontinuierlich zu verbessern.
Nicht barrierefreie Inhalte
Eingebettete Drittanbieter-Inhalte
Auf der Website sind Inhalte eines externen Analyse- und Visualisierungstools eingebunden. Dabei handelt es sich um ein eingebettetes Dashboard von Microsoft Power BI.
Da diese Inhalte von einem Drittanbieter bereitgestellt werden, können Struktur, Bedienbarkeit und Barrierefreiheit nicht vollständig beeinflusst werden. Anpassungen sind daher nur eingeschränkt möglich und liegen teilweise in der Verantwortung des jeweiligen Anbieters.
Videos ohne Untertitel
Auf der Website können künftig Videos eingebunden werden. In einzelnen Fällen kann es vorkommen, dass diese keine Untertitel enthalten, insbesondere wenn:
- Videos ausschließlich als visuelle Gestaltungselemente eingesetzt werden und keine relevanten Audioinformationen enthalten, oder
- der Aufwand einer nachträglichen Untertitelung in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen steht.
Sollten Videos mit relevanten Audioinhalten veröffentlicht werden, wird angestrebt, diese nach Möglichkeit mit Untertiteln bereitzustellen.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt.
Die Bewertung der Website erfolgte mittels automatisierter Prüftools sowie ergänzender manueller Tests.
Die Website wird regelmäßig überprüft und bei technischen Weiterentwicklungen hinsichtlich Barrierefreiheit verbessert, um die Nutzerfreundlichkeit kontinuierlich zu optimieren.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Barrieren auf dieser Website auffallen oder benötigen Sie Informationen zu nicht barrierefrei zugänglichen Inhalten, können Sie sich an folgende Stelle wenden:
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Frist keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die Beschwerdestelle wenden:
Stand der Erklärung: März 2026
Letzte Überprüfung der Website: März 2026